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Hinweise für Patienten

Im Rahmen der integrierten Versorgung wird Ihnen für die Behandlung Ihrer Lymphomerkrankung die aktuell bestmögliche Therapie im Rahmen ausgewählter Studienprotokolle angeboten. Falls ein solches Protokoll für Sie nicht geeignet ist, werden Sie nach einem auf Ihre Erkrankung abgestimmten individuellen Therapiekonzept behandelt.

Bei der integrierten Versorgung erfolgt eine fachübergreifende Zusammenarbeit von verschiedenen Fachdisziplinen und Bereichen (ambulant/stationär) und gewährleistet Ihnen nicht nur eine optimale Behandlung, sondern macht den Behandlungsprozess auch transparenter. Durch eine gezielte Dokumentation der Behandlungsergebnisse und Auswertung wird sichergestellt, dass fortlaufend weitere Verbesserungen in der Behandlung maligner Lymphome möglich sind.

Ausführliche Informationen zu der Integrierten Versorgung von Patienten mit malignen Lymphomen (IVML) finden Sie unter Ziele und Chancen

Um bundesweit nach einem Studienzentrum für die Behandlung einer definierten Unterform eines Lymphoms zu suchen, können Sie die KML-Zentrensuche benutzen. Um zu sehen, welche Studienzentren bereits der integrierten Versorgung beigetreten sind, können Sie die Liste der teilnehmenden Zentren einsehen.

Wenn Sie Informationen zu den verschiedenen Lymphomerkrankungen suchen, finden Sie diese unter Informationen zur Erkrankung.

Wann kann ich als Lymphom-Patient das Angebot der Integrierten Versorgung in Anspruch nehmen?

Die Integrierte Versorgung von Patienten mit malignen Lymphomen wird zurzeit nur von den im Verband der Ersatzkassen (vdek) zusammengeschlossenen Krankenkassen und der AOK Rheinland/Hamburg angeboten. Welche Krankenkassen konkret das Angebot der integrierten Versorgung anbieten, ist der Übersicht über die Kooperationspartner zu entnehmen.

Sollten Sie als Lymphompatient Mitglied einer dieser Krankenkassen sein und an ein Zentrum zur Behandlung überwiesen werden, das der Vereinbarung zur integrierten Versorgung beigetreten ist, sind wichtige Voraussetzungen erfüllt, damit Sie das Versorgungsangebot in Anspruch nehmen können. Weitere Voraussetzungen sind, dass Sie sich für eine Behandlung entscheiden und innerhalb der ersten vier Wochen nach Diagnosestellung (erstmalige Diagnose eines Lymphoms oder Diagnose einen Rückfalls (Rezidiv)) Ihre Teilnahme an der IVML erklären. Während einer laufenden Behandlung ist eine Teilnahme an der integrierten Versorgung nicht möglich, da zu diesem Zeitpunkt bereits alle relevanten Entscheidungen im Hinblick auf Diagnostik und Therapie getroffen worden sind.

Sollten Sie sich für für die Teilnahme an der IVML entscheiden, erhalten Sie von Ihrem Arzt, der für die Koordination Ihrer Behandlung zuständig ist, eine schriftliche Information zu dem Angebot der integrierten Versorgung. Wenn Sie sich ausreichend informiert haben, genügt es, ein Formular zur Teilnahme zu unterschreiben, welches Sie ebenfalls vom Ihrem Arzt erhalten. Die Zustimmung zur Teilnahme kann von Ihnen jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen werden.

Über alle Details Ihrer Behandlung und ob die Möglichkeit besteht, dass Sie das Angebot der integrierten Versorgung in Anspruch nehmen können, werden Sie von Ihrem Arzt informiert. Auch wenn im Verlaufe der Behandlung weitere Fragen auftreten, wenden Sie sich bitte direkt an ihn.

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  • Kontakt

  • Laura Borgolte, B.Sc.
    Kompetenznetz Maligne Lymphome e.V.
    Universitätsklinikum Köln (AöR)
    Joseph-Stelzmann-Str. 9
    D-50924 Köln
    Tel.: 0221) 478-7402 oder 478 7400
    Fax: (0221) 478 7406
    E-Mail: E-Mail-Adresse

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