Wenn Sie als Hausarzt Ihren Patienten, der an einem malignen Lymphom erkrankt ist, für die Behandlung seiner
onkologischen Erkrankung an ein Behandlungszentrum überweisen, wird im Rahmen der integrierten Versorgung eine
besonders qualitätsgesicherte Behandlung und ein transparenter Behandlungsablauf sichergestellt.
Ziele und Chancen
In dem Behandlungszentrum wird Ihrem Patienten ein onkologischer Facharzt als koordinierender Arzt zur Seite gestellt, der sämtliche Behandlungsschritte mit dem Patienten und den an der Behandlung beteiligten Kollegen abstimmt und auch die Dokumentation, die auf vorgegebenen Dokumentationsbögen erfolgt, zusammenführt. Auch Ihnen steht der koordinierende Arzt als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung. Wenn der Patient nach Abschluss der tumorspezifischen Therapie in Ihre Betreuung zurückkehrt, erhalten Sie einen ausführlichen Bericht über die durchgeführte Behandlung. Dabei wird auch auf notwendige Maßnahmen während der Verlaufsbeobachtung hingewiesen. Bei Verdacht auf ein Rezidiv im Nachsorgezeitraum empfehlen wir die umgehende Wiedervorstellung des Patienten im onkologischen Zentrum, das die Behandlung durchgeführt hat.
Falls bei einem Ihrer Patienten der Verdacht auf das Vorliegen eines malignen Lymphoms (ML) besteht oder die Diagnose bereits gestellt wurde, können Sie Ihrem Patient anbieten, an der Integrierten Versorgung (IVML) teilzunehmen. Wir bitten Sie, den Patienten dann an ein Behandlungszentrum zu überweisen, das als Studienzentrum an den Therapieoptimierungsstudien einer KML-Studiengruppe teilnimmt und dem Vertrag zur integrierten Versorgung beigetreten ist. Wenn Ihr Patient nicht im Rahmen eines Therapieoptimierungs-Protokolls behandelt werden kann, kann er dennoch als Nicht-Studienpatient an der integrierten Versorgung teilnehmen. Bitte überweisen Sie auch diese Patienten an eines der teilnehmenden Zentren.
Um bundesweit nach einem Studienzentrum für die Behandlung einer definierten Unterform eines Lymphoms zu suchen, können Sie die KML-Zentrensuche benutzen. Um zu sehen, welche Studienzentren bereits der integrierten Versorgung beigetreten sind, können Sie die Liste der teilnehmenden Zentren einsehen.
Voraussetzung für die Teilnahme Ihres Patienten an der integrierten Versorgung ist seine Mitgliedschaft in einer der vdek-Krankenkassen oder bei der AOK Rheinland/Hamburg sowie eine histologisch abgesicherte Diagnose eines malignen Lymphoms.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Behandlung entweder direkt nach der erstmaligen Diagnose der Erkrankung oder zum Zeitpunkt der Diagnose eines Rezidivs (Rückfalls) des malignen Lymphoms begonnen wird (eingeschlossene ICD-Codes sind in Anlage 7b des IVML 2009 gelistet).
Während einer laufenden Behandlung ist eine Teilnahme an der integrierten Versorgung nicht möglich, da zu diesem Zeitpunkt bereits alle relevanten Entscheidungen im Hinblick auf Diagnostik und Therapie getroffen worden sind. Allerdings kann der Patient noch bis spätestens vier Wochen nach Einleitung der Primär- bzw. Rezidivtherapie seine Teilnahme an der integrierten Versorgung erklären.
Die Formalitäten zur Teilnahme des Patienten an der integrierten Versorgung und die notwendige Dokumentation von Diagnose und Behandlung zur Qualitätssicherung werden von dem koordinierenden Arzt im onkologischen Zentrum vorgenommen. Damit ergibt sich für Sie als Hausarzt kein zusätzlicher Dokumentationsaufwand.
Über den Vertrag zur Integrierten Versorgung von Patienten mit malignen Lymphomen können Sie sich unter Teilnahmedokumente informieren.