Autor: | Dr. Stefan Knop(weitere Infos über die Person Dr. Stefan Knop) | Text wurde erstellt am: | 06.12.2007 | |||
Editor: | Silke Hellmich(weitere Infos über die Person Silke Hellmich) | Letzte inhaltliche Aktualisierung: | 26.09.2013 |
Nicht jeder Patient mit multiplen Myelom ist sofort therapiebedürftig. Wenn eine Behandlung erforderlich ist, richten sich Art und Dosierung der Behandlung nach dem körperlichen Zustand und der medizinischen Fitness des Patienten sowie nach Art und Umfang der durch das multiple Myelom ausgelösten Komplikationen.
Nach Übereinkunft einer internationalen Arbeitsgruppe, welche sich aus renommierten Experten verschiedener Länder zusammensetzt (International Myeloma Working Group), sollte beim multiplen Myelom immer dann eine Behandlung eingeleitet werden, wenn eine so genannte symptomatische Erkrankung vorliegt. Dies ist der Fall, wenn eines der von der International Myeloma Working Group festgelegten CRAB-Kriterien erfüllt ist:
C = erhöhte Kalziumkonzentration im Blut (Hyperkalzämie),
R = Nierenfunktionsstörung (Niereninsuffizienz),
A = Blutarmut (Anämie),
B = Knochenzerstörung.
Eine Behandlung ist auch dann erforderlich, wenn durch das multiple Myelom andere Zeichen der Organschädigung aufgetreten sind, z.B. Blutverdickung (Hyperviskositätssyndrom), Amyloidose (krankhafte Eiweißablagerung im Gewebe), wiederkehrende bakterielle Infekte. Bleibt die Erkrankung in so einem Fall unbehandelt, kann das multiple Myelom durch die fortschreitende Organschädigung rasch lebensbedrohlich werden oder schwere Komplikationen zur Folge haben (z.B. Wirbelsäulenbruch mit Querschnittslähmung, Notwendigkeit zur Dialyse u.a.).
Das Vorliegen einer Behandlungsbedürftigkeit muss nicht zwangsläufig mit subjektiven Beschwerden einhergehen. So können Röntgenuntersuchungen unter Umständen auch bei Patienten mit guter körperlicher Konstitution bereits ausgedehnte Knochenzerstörungen sichtbar machen, ohne dass dieser bereits an Knochenschmerzen leidet. Wenn ein Patient hingegen bereits Beschwerden hat, so ist in fast allen Fällen auch mindestens eines der objektivierbaren CRAB-Kriterien erfüllt, und der Patient ist nahezu immer behandlungsbedürftig.
Weil das multiple Myelom mehrere Körperregionen befällt (Ausnahme: solitäres Plasmozytom), ist eine die Zellvermehrung hemmende (zytostatische) Chemotherapie das Behandlungsverfahren der Wahl. Abhängig vom Allgemeinzustand des Patienten sowie seines Krankheitsverlaufes kommen verschiedene Therapieansätze in Frage:
Nach einer erfolgreich durchgeführten chemotherapeutischen Behandlung kommt es zu einer Rückbildung der Myelomerkrankung (so genannte Remission). Diese kann unvollständig sein (partielle oder Teilremission) oder zu einem fast vollständigen Verschwinden der Erkrankung führen (sehr gute partielle Remission, Beinahe-Komplettremission oder Komplettremission). Nach Durchführung einer (Doppel)Hochdosis-Chemotherapie und autologen Stammzelltransplantation werden z.T. mehrjährige Langzeitremissionen beobachtet. Nach konventioneller Chemotherapie sind die Remissionsphasen kürzer. Heilungen sind nur nach allogener Stammzelltransplantation zu erwarten.
Dieser Artikel wurde am 06.12.2007 veröffentlicht und am 26.09.2013 letztmalig aktualisiert.