Als Anamnese bezeichnet man eine gründliche körperliche Untersuchung (Blutdruck, Puls, Blutbild, etc.) kombiniert mit einer ausführlichen Befragung zur Krankheitsgeschichte (z.B. Vorerkrankungen, Symptome). Die Anamnese ist der Ausgangspunkt der Untersuchungen zur Bestimmung des Stadiums der Erkrankung (Staging).
Eine Gewebeprobe wird dem lebenden Organismus mit einem Instrument, beispielsweise einer Spezialkanäle, einer Vakuumsonde mit Schneidvorrichtung, durch Exzision (Herausschneiden) etc. entnommen. Nach der Entnahmetechnik unterscheidet man z.B. Nadel-, Saug-, Stanz-, Exzisions- oder Feinnadelbiopsien. Oder die Benennung richtet sich nach dem Organ, z.B. Knochen-, Leber-, oder Hautbiopsie.
Bildgebendes (röntgendiagnostisches) Verfahren, bei dem der menschliche Körper in einem Aufnahmeverfahren Schicht für Schicht durchstrahlt wird. Computer setzen die einzelnen Querschichtaufnahmen zu einem dreidimensionalen Bild zusammen. So wird die Darstellung der Weichteilstrukturen des Körpers auch ohne Kontrastmittel ermöglicht, und es werden minimale Dichteunterschiede z.B. aufgrund von Gewebeveränderungen oder Tumoren entdeckt. Die Aufnahmen werden in einer schnell rotierenden Röntgenröhre mit einem etwa bleistiftstarken Strahlenbündel gemacht. Die CT hat in der Röntgendiagnostik eine Reihe invasiverer Verfahren weitgehend verdrängt.
Mittels einer Spezialkanüle erfolgt eine Punktion (Einstich) des Markraumes platter Knochen (z.B. Brustbein, Beckenkamm). Dies dient der Gewebeentnahme im Rahmen einer Biopsie des Knochens bzw. des Knochenmarks oder zur intraossalen (= in den Knochen) Injektion bzw. Transfusion.
Besteht der Verdacht auf ein malignes Lymphom, muss zur Sicherung der Diagnose ein vollständiger, befallener Lymphknoten entnommen werden. Dazu wird der am einfachsten zugängliche, möglichst große Lymphknoten gewählt (z.B. am Hals). Die Lymphknotenentnahme (Biopsie) kann bei lokaler Betäubung erfolgen, je nach Ort der Lymphknotenentnahme (z.B. im Bauchraum oder im Brustkorb) wird jedoch eine Vollnarkose notwendig. Der entnommene Lymphknoten wird von Pathologen histologisch untersucht, um die Diagnose zu sichern.
Mit Hilfe histologischer Schnittpräparate (Gewebeschnitte) eines entnommenen Lymphknotens kann ein Pathologe die Diagnose stellen. Dazu werden die Schnitte mit verschiedenen Methoden angefärbt und mikroskopisch untersucht. Dabei erkennt der Pathologe typische Merkmale der verschiedenen Erkrankungen, wie etwa die charakteristischen Hodgkin- und Reed-Sternberg-Zellen des klassischen Hodgkin- Lymphoms. Die Diagnose sollte gegebenenfalls durch einen Pathologen mit besonderer Erfahrung auf dem Gebiet der Lymphom-Diagnostik (Referenzpathologie) bestätigt werden. Dies wird in den klinischen Studien des Kompetenznetzes Maligne Lymphome bereits routinemäßig durchgeführt.
Dieses bildgebende Diagnoseverfahren verwendet Ultraschall (1-10 MHz) nach dem Echographie-Prinzip, um die inneren Organe darzustellen.