| Autor: | Dr. Valentin Göde(weitere Infos über die Person Dr. Valentin Göde) | Text wurde erstellt am: | 03.07.2008 | |||
| Redakteur: | Silke Hellmich(weitere Infos über die Person Silke Hellmich) | Letzte inhaltliche Aktualisierung: | 04.02.2011 |
An jede Behandlung der CLL schließt sich die Nachbeobachtung an: Zur exakten Dokumentation des Behandlungseffekts sind sorgfältige körperliche Untersuchungen, Blut- und Knochenmarkuntersuchungen sowie bildgebende Verfahren wie eine Röntgenuntersuchung(weitere Infos über den Glossarbegriff Röntgenuntersuchung), Ultraschall(weitere Infos über den Glossarbegriff Ultraschall) oder eine Computertomographie(weitere Infos über den Glossarbegriff Computertomographie) notwendig.
Innerhalb klinischer Studien werden zunehmend spezielle Labormethoden eingesetzt (Immunphänotypisierung(weitere Infos über den Glossarbegriff Immunphänotypisierung),Polymerase-Kettenreaktion(weitere Infos über den Glossarbegriff Polymerase-Kettenreaktion)), um auch nur wenige, im Körper verbliebene Leukämiezellen nachzuweisen (so genannte Bestimmung der minimalen Resterkrankung, MRD).
Wenn die klinischen Kriterien eines Rückfalls oder Fortschreitens (Progression) der CLL erfüllt sind, muss eine erneute Behandlung begonnen werden, bei der meistens ein alternatives Therapieregime eingesetzt wird. Die MRD-Diagnostik sollte nur in klinischen Studien zur Indikationsstellung herangezogen werden. Außerhalb von Studien hat die MRD-Diagnostik bislang keinen Stellenwert.