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Ablauf und Methodik einer klinischen Studie

Ablauf der Studienteilnahme

Bevor irgendwelche studienbedingten Untersuchungen oder Behandlungen durchgeführt werden dürfen, müssen die Patienten mündlich und schriftlich über die Studie aufgeklärt worden sein und ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben. Erst dann darf der behandelnde Arzt sie in die Studie einschließen. Je nach Studie müssen eventuell noch Untersuchungen durchgeführt werden, um sicher zu gehen, dass sie die Einschlusskriterien erfüllen. Sollte es sich um eine randomisiert-kontrollierte Studie handeln, werden die Patienten dann üblicherweise einer der Behandlungen zugewiesen.

Im weiteren Verlauf erhalten sie Ihre Behandlung. Während der Behandlung (im Falle einer Chemotherapie läuft diese üblicherweise in mehreren Zyklen alle zwei bis vier Wochen ab) müssen sie meist regelmäßig Ihren Arzt zu Kontrolluntersuchungen aufsuchen. Während dieser Untersuchungen wird Ihnen üblicherweise Blut abgenommen, sie werden körperlich untersucht und nach möglichen Nebenwirkungen gefragt. In manchen Studien werden Ihnen auch Fragebögen zu Ihrer Lebensqualität ausgehändigt. Die Häufigkeit der Besuche ist meist größer und es wird ihnen meist mehr Blut abgenommen als während einer normalen Behandlung. Je nach Behandlung erfolgt in der Mitte der Behandlungszeit (z.B. nach drei Zyklen Chemotherapie), gegebenenfalls auch schon früher, eine Untersuchung, ob der Tumor auf die Behandlung angesprochen hat. Wichtig ist, dass sie ohne Rücksprache mit Ihrem Arzt keine Medikamente einnehmen sollten (gilt auch für Schmerzmedikamente oder Schlafmittel).

Nach der Behandlung erfolgt eine endgültige Beurteilung, ob die Behandlung erfolgreich war (d.h. der Tumor kleiner geworden oder sogar ganz verschwunden ist). Diese Beurteilung muss üblicherweise circa nach einem Monat bestätigt werden. Auch bei diesen Untersuchungen werden sie auf mögliche Nebenwirkungen angesprochen. Je nach Studie schließt sich hieran eine bis zu mehrere Jahre dauernde Nachsorge an.

Randomisierung

Die Einführung einer neuen Behandlung (z.B. eines neuen Medikamentes) kann unterschiedliche Folgen hinsichtlich der Wirkungen und Nebenwirkungen haben, ohne dass dies vorher absehbar wäre. Daher muss die neue Behandlung mit der bisherigen Standardbehandlung verglichen werden. Eine Grundvoraussetzung für aussagekräftige und unverzerrte Therapievergleiche ist, dass Einflüsse durch Ärzte und Patienten soweit wie möglich ausgeschaltet werden. Aus diesem Grund werden randomisiert-kontrollierte Studien durchgeführt.

Die Auswahl, welcher Patient welche Behandlung (Therapiegruppe) erhält, trifft in diesen Studien weder der Arzt noch der Patient. Sie erfolgt vielmehr nach einer statistischen Methode (Randomisierung oder Randomisation), die eine zufällige Verteilung der Patienten auf die verschiedenen Behandlungen garantiert (ähnlich wie beim Würfeln oder dem Ziehen eines Loses). Diese auf dem Zufallsprinzip basierende Methode kann als einzige sicher stellen, dass die Patienten in den Therapiegruppen vergleichbare krankheitsspezifische Eigenschaften aufweisen. Dies ist sehr wichtig, um beide Therapiegruppen miteinander vergleichen zu können. Die Zuteilung auf die Behandlungen erfolgt dabei meist gleichmäßig, d.h. die Chancen, der einen oder der anderen Therapiegruppen zugeteilt zu werden, sind gleich hoch. Für die Zuteilung wird ein spezielles Computerprogramm verwendet; sie erfolgt häufig zentral in einer Studienzentrale.

Plazebo-Kontrolle

In einer Plazebo-kontrollierten Studie werden mindestens zwei verschiedene Behandlungen miteinander verglichen. Eine Patientengruppe erhält die zu untersuchende (neue) Behandlung (Verum-Arm) und die andere Patientengruppe eine identisch aussehende und gleich zu verabreichende, inaktive Behandlung (z.B. eine Kochsalzlösung als Infusion oder Zuckertabletten; Plazebo-Arm). Der Vergleich zwischen dem Medikament und dem Plazebo soll sicherstellen, dass die tatsächliche Wirkung des neuen Medikamentes und nicht der normale Verlauf der Erkrankung gemessen wird. Plazebos werden üblicherweise nur in Studien bei nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen eingesetzt.

Studienprotokoll

Klinische Studien werden durchgeführt, um neue Erkenntnisse zu erlangen. Aus diesem Grund wird jeder Schritt im Verlauf einer Studie vorab in einem Studienprotokoll festgelegt. Jeder Prüfarzt ist verpflichtet, sich an die Vorgaben des Studienprotokolls zu halten. Unter anderem finden sich die folgenden Informationen in einem Studienprotokoll:

  • Hintergrundinformationen und Begründung der Studie
  • Genaue Fragestellung der Studie
  • Ein- und Ausschlusskriterien der Studienteilnehmer
  • Ablauf der Behandlung
  • Vorgesehene Untersuchungen im Verlauf der Studie (vor, während und nach der Behandlung)
  • Plan im Hinblick auf die Auswertung der Studie
  • Organisatorische Details

Probandenversicherung

Nach dem Arzneimittelgesetz muss jeder Studienpatient gegen gesundheitliche Schädigungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Studie auftreten, versichert werden. Dieser Versicherungsschutz deckt daher nur Schäden ab, die in der Studienteilnahme begründet sind. Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Diese Versicherungsbedingungen können Sie bei Ihrem Prüfarzt einsehen oder sind in der Patienteninformation aufgeführt.

Umgang mit persönlichen Patientendaten

Im Laufe einer klinischen Studie wird eine Vielzahl an persönlichen Daten erhoben (z.B. Krankheitsvorgeschichte, Laborwerte etc.). Diese Daten werden sorgfältig auf sogenannten Dokumentationsbögen dokumentiert, um sie später statistisch auszuwerten. Um Ihre Privatsphäre und den Datenschutz zu sichern, werden diese Daten mittels einer Kodierung in anonymisierter oder pseudonymisierter Form festgehalten. Der Schlüssel für die Kodierung ist in einer Datenbank gesichert, so dass nur ausgewählte Personen die Daten auf den Dokumentationsbögen mit Ihrer Person in Verbindung bringen können. Bei diesen Personen handelt es sich insbesondere um die betreuenden Ärzte, Pflegepersonal und Studienassistenten (alle unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht). Darüber hinaus haben Monitore (sie kontrollieren, ob die Daten korrekt dokumentiert werden) und Mitarbeiter der Aufsichtsbehörden (Gesetzliche Rahmenbedingungen & Patientenschutz) Zugang zu den persönlichen Daten der Studienteilnehmer. Diese Personen unterliegen zwar nicht der ärztlichen Schweigepflicht, da es sich bei den Daten jedoch um Betriebsgeheimnisse handelt, sind sie ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet. Veröffentlichungen der Studienergebnisse (z.B. in Fachzeitschriften) erfolgen immer in anonymisierter Form.

Entscheiden Studienteilnehmer, die Studie vorzeitig zu beenden, ist es häufig erforderlich, dass die bis zum Zeitpunkt des Widerrufes erhobenen Daten anonymisiert weiterverwendet werden. Hierin müssen Studienteilnehmer zu Beginn der Studie einwilligen und die Einwilligung ist unwiderruflich. Dies kann erforderlich sein, um die Wirkungen der geprüften Behandlung festzustellen, um die eigenen Interessen der Studienteilnehmer nicht zu beeinträchtigen und um der Pflicht zur Vorlage vollständiger Zulassungsunterlagen bei den Behörden Genüge zu leisten.

Verwertung der erhobenen Daten nach Studienende

Sobald eine Studie beendet ist, werden die erhobenen Daten auf ihre Genauigkeit überprüft. Daran schließt sich eine statistische Auswertung an. In jedem Fall sollten diese Auswertungen veröffentlicht werden (z.B. auf Fachkongressen oder in Fachzeitschriften). Sprechen die Ergebnisse für eine Gleichwertigkeit oder eine Überlegenheit der neuen Behandlung, so reicht der Hersteller im Falle eines Medikamentes die Studienergebnisse bei der zuständigen Zulassungsbehörde ein und beantragt die Zulassung. In den entsprechenden Behörden werden die Unterlagen von unabhängigen Fachleuten geprüft. Kommen diese Fachleute zu den gleichen Ergebnissen, kann die Zulassung des Medikamentes erfolgen.

Finanzierung klinischer Studien

Aufgrund des hohen Aufwands, der mit der Durchführung einer klinischen Studie verbunden ist, sind klinische Studien sehr teuer und können schnell mehrere Millionen Euro kosten. Aus diesem Grund werden klinische Studien von verschiedenen öffentlichen und privaten Organisationen finanziell unterstützt. Wichtige Organisationen sind unter anderem:

  • Deutsche Krebshilfe
  • Private Stiftungen (z.B. Deutsche José Carreras Leukämie-Stiftung e. V.)
  • Deutsche Forschungsgemeinschaft
  • Universitäten
  • Arzneimittelindustrie

KML-Studiengruppen

  • Deutsche Hodgkin Lymphom Studiengruppe (GHSG)
  • Hodgkin-Studiengruppe der Gesellschaft für Pädiatrische Hämatologie und Onkologie (GPOH-HD)
  • Deutsche Studiengruppe Hochmaligne Non-Hodgkin Lymphome (DSHNHL)
  • Deutsche Studiengruppe Niedrigmaligne Lymphome (GLSG)
  • Europäisches Mantelzell-Lymphom Netzwerk (EMCLN)
  • Deutsche CLL Studiengruppe (DCLLSG)
  • Ostdeutsche Studiengruppe für Hämatologie und Onkologie e.V. (OSHO)
  • Deutsche Studiengruppe Gastrointestinale Lymphome (GSGL)
  • Studiengruppen für Multiple Myelome (DSMM und GMMG)
  • Deutsche Studiengruppe Posttransplantationslymphome (DPTLDSG)
  • Studiengruppen für ZNS-Lymphome (G-PCNSL-SG und Freiburger ZNS-Gruppe)

Navigation

Studien & Studiengruppen

  1. Studienregister
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Foerderer, Partner und Zertifikate

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