Achtung! Dieses Projekt wurde zum 1. Mai 2008 auf alle Unterformen maligner Lymphome ausgeweitet.
Aktuelle Informationen finden Sie unter: www.lymphome.de/integrierte-versorgung.
Der Gesetzgeber hatte schon 2005 den Krankenkassen und allen an der Behandlung Beteiligten ermöglicht, Verträge abzuschließen, die eine verschiedene Leistungssektoren-übergreifende (ambulant/stationär) und Facharzt-übergreifende Versorgung gewährleisten. Die Verbände der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) und der Arbeiter-Ersatzkassen e. V. (AEV) haben daraufhin mit ihren Vertragspartnern,
mit der "Vereinbarung zur integrierten Versorgung von Patienten mit Hodgkin-Lymphom" neue Maßstäbe bei der Entwicklung von Integrationsprojekten für Tumorpatienten gesetzt. Damit gelingt zum vierten Quartal 2005 erstmals, dass bundesweit ein einheitliches Therapiekonzept bei Patienten mit dieser bösartigen Lymphdrüsenerkrankung eingesetzt wird, das sich am aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand ausrichtet.
Aufgrund des Erfolges dieser ersten Phase des Projektes zur integrierten Versorgung konnte diese Anfang 2008 auf alle Formen des malignen Lymphoms ausgeweitet werden. Damit profitieren auch Patienten mit Non-Hodgkin-Lymphomen von den Vorteilen einer Behandlung im Rahmen der integrierten Versorgung. Ausführliche Informationen und Teilnahmedokumente zu dieser erweiterten integrierten Versorgung finden Sie unter: www.lymphome.de/integrierte-versorgung. Studienzentren, die dem bisher ausschließlich für das Hodgkin-Lymphom geltenden Vertrag beigetreten waren, müssen ihre Teilnahmen neu erklären, indem sie die aktuelle Beitrittserklärung unterzeichnen.
Ärzte und Behandlungszentren, die die "alten" Vertragsunterlagen zur Integrierten Versorgung von Hodgkin-Patienten
einsehen wollen, finden diese im
Servicebereich.